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Remote-ID-Module für Drohnen

Hersteller in dieser Gruppe:

Remote-ID-Module für Drohnen BlueMark Innovations DroneBeacon db120

Remote-ID-Module senden während des Flugs eine Kennung der Drohne mit Position und Betreiberdaten, die sich vor Ort etwa mit dem Smartphone empfangen lässt. Sie gibt es als eigenständige Zusatzmodule und als Einbaumodule für Flugsteuerungen.

Akkulaufzeit (h)

Betriebsdauer eigenständiger Module mit eigenem Akku. Sie sollte mehrere Flüge abdecken, da das Modul während des ganzen Flugs senden muss.

Bauart

„standalone“ ist ein eigenständiges Zusatzmodul mit eigener Stromversorgung, „broadcast_modul_integriert“ ein Modul zum Einbau, das an Flugsteuerung oder Stromversorgung der Drohne hängt.

Funktechnik

Übertragungsweg der Kennung: direkt per Bluetooth oder WLAN (Broadcast, Beacon, NAN), bei manchen Geräten zusätzlich über Mobilfunk (Network Remote ID). Direkte Aussendung ist die Form, die sich mit Smartphones vor Ort empfangen lässt.

Gewicht (g)

Gewicht des Moduls. Bei kleinen Drohnen zählt jedes Gramm, weil ein Anbau das Abfluggewicht und damit unter Umständen die Einordnung verändert.

Eigener GNSS-Empfänger

Wahr, wenn das Modul seine Position selbst bestimmt. Ohne eigenen Empfänger braucht es die Positionsdaten der Flugsteuerung.

Norm

Technische Norm, nach der das Gerät sendet: in der EU ASD-STAN EN 4709-002, in den USA ASTM F3411. Für den Einsatz in der EU muss die europäische Norm genannt sein; bei Aerobits steht „F3211-19“, vermutlich ein Tippfehler für ASTM F3411-19.

Zertifizierung

Genannte Zulassungen und Erklärungen, etwa FAA-Annahme, EU-Konformitätserklärung oder CE. „CE ausstehend“ heißt: für den EU-Markt noch nicht belegt.

Für den Einsatz in der EU muss das Modul nach ASD-STAN EN 4709-002 senden und eine EU-Konformitätserklärung haben; US-Normen allein genügen nicht. Eigenständige Module mit eigenem Akku und GNSS lassen sich an jede Drohne anbauen, brauchen aber Laufzeit für mehrere Flüge. Einbaumodule sind leichter und nutzen Strom und Position der Flugsteuerung. Das Gewicht zählt bei kleinen Drohnen zum Abfluggewicht. Prüfen Sie, ob sich die Betreiber-Registrierungsnummer eintragen lässt.

EU: Anforderungen an Zusatzmodule für die direkte Fernidentifikation stehen in Teil 6 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945, eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1058. Das Modul muss u. a. die Registrierungsnummer des Betreibers aufnehmen und während des ganzen Flugs Seriennummer, Zeit, Position und Höhe, Kurs und Geschwindigkeit sowie Position des Piloten oder Startpunkt aussenden.

Laut ULC-Mitteilung (wiedergegeben von dlapilota.pl) muss die direkte Fernidentifikation bei Drohnen der Klassen C1, C2, C3, C5 und C6 aktiv sein; ausgenommen sind u. a. C0, C4, gefesselte Drohnen und Drohnen ohne Klasse, die vor dem 01.01.2024 in Verkehr kamen. In der speziellen Kategorie gilt die Pflicht seit 01.01.2024.

Aerobits nennt die Norm „F3211-19“, vermutlich ein Tippfehler für ASTM F3411-19; vor der Veröffentlichung klären.

Welche Drohnen brauchen in der EU Remote ID?

Laut ULC-Mitteilung Drohnen der Klassen C1, C2, C3, C5 und C6 sowie Flüge in der speziellen Kategorie; Ausnahmen gelten u. a. für C0 und C4.

Genügt ein Modul mit FAA-Zulassung in Europa?

Nicht automatisch. In der EU zählt die Konformität nach europäischen Regeln, in der Regel mit der Norm ASD-STAN EN 4709-002.

Was sendet ein Remote-ID-Modul?

Laut VO (EU) 2019/945 Teil 6 unter anderem Betreibernummer, Seriennummer, Zeit, Position, Höhe, Kurs, Geschwindigkeit und Position des Piloten oder Startpunkt.

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